Um für Sie eine passende Wohnung finden zu können, müssen wir Ihre Einkommenssituation kennen. Dabei sollten Sie im Aufnahmebogen neben den Sozialleistungen etwa nach dem AsylbLG oder ALG zwei auch alle sonstigen Einkommen aufführen. Dabei darf dieses Einkommen maximal 25 % über Transferleistungssätzen liegen.