5. Bereitschaft zur Zusammenarbeit

Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie uns vertrauen und mit allen notwendigen Informationen versorgen, insbesondere auch über Ihre finanzielle Situation. Zudem benötigten wir Ihre Einwilligung, dass wir Sie im ersten Mietjahr begleiten und regelmäßig in Ihrer Wohnungbesuchen dürfen.

Nachdem Sie uns den Aufnahmebogen zugeschickt oder übergeben haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung sowie die Bestätigung über Ihre Aufnahme in die Warteliste. Eine persönliche Kontaktaufnahme erfolgt nur, wenn uns ein potenziell geeigneter Wohnraum angeboten wird.

Jede/r Interessent*in wird automatisch nach einem Jahr von unserer Warteliste gelöscht. Ist die Wohnungssuche danach noch immer aktuell, muss eine erneute Anmeldung über einen Aufnahmebogen erfolgen.

Verwandte Artikel