2. Auswahlverfahren der Mietinteressent*innen

Nachdem wir die Wohnung sowie Ihre Wünsche und Kriterien kennen, wird die Warteliste auf geeignete Interessent*innen geprüft. Parallel dazu wird ein Exposé erstellt und an einen Mailverteiler versandt, dem auch ausgewählte die ausgewählten Kolleg*innen der Caritas UAD sowie interessierte Netzwerkpartner*innen vertreten sind.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist:

  • Wünschen Sie die Auswahl selbst zu treffen, geben wir Ihnen die Informationen aus dem Anfragebogen zu allen Bewerber*innen weiter.
  • Erfolgt eine Vorauswahl (bzw. die komplette Auswahl über uns, werden folgende Sachstände zur Auswahl geprüft:1. Liegt ein drohender Wohnungsverlust vor?
    2. Grund der Wohnungssuche / derzeitige Wohnsituation
    3. Familien mit Kindern sind vorrangig!
    4. Dauer der bisherigen Wohnungssuche (nachweislich)
    5. Vorrangig sind Vermittlungsvorschläge von Caritas und Kooperationspartnern
    6. Im Sinne der Schuldnerprävention wird geprüft, ob eine stabile Wohnsituation mit den Interessent*innen möglich ist.

Sollten mehrere Interessent*innen in akuter Wohnungsnot in Frage kommen, werden alle Kandidat*innen in der Leitungsrunde vorgestellt und es wird auf dieser Ebene eine Entscheidung getroffen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es danach immer noch darauf ankommt, ob Mieter*in und Vermieter*in zueinander passen. Sollten Sie nicht mit den Vorschlägen einverstanden sein, beginnt der Auswahlprozess von Neuem.

Verwandte Artikel