Wir sind keine Makler, die im Auftrag tätig werden und Ihnen die Suche nach einer Wohnung abnehmen. Im Gegenteil: Wir können Sie nur unterstützen, wenn Sie auch selbst aktiv nach einer Wohnung suchen.
Um für Sie eine passende Wohnung finden zu können, müssen wir Ihre Einkommenssituation kennen. Dabei sollten Sie im Aufnahmebogen neben den Sozialleistungen etwa nach dem AsylbLG oder ALG zwei auch alle sonstigen Einkommen aufführen. Dabei darf dieses Einkommen maximal 25 % über Transferleistungssätzen liegen.
Sollten Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen wir wissen, wie Ihr Aufenthaltsstatus aussieht, ob Sie also eine Aufenthaltserlaubnis haben, anerkannter Asylbewerber oder auch nur geduldet sind.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit
Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie uns vertrauen und mit allen notwendigen Informationen versorgen, insbesondere auch über Ihre finanzielle Situation. Zudem benötigten wir Ihre Einwilligung, dass wir Sie im ersten Mietjahr begleiten und regelmäßig in Ihrer Wohnung besuchen dürfen.
Nachdem Sie uns den Aufnahmebogen zugeschickt oder übergeben haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung sowie die Bestätigung über Ihre Aufnahme in die Warteliste. Eine persönliche Kontaktaufnahme erfolgt nur, wenn uns ein potenziell geeigneter Wohnraum angeboten wird.
Jede/r Interessent*in wird automatisch nach einem Jahr von unserer Warteliste gelöscht. Ist die Wohnungssuche danach noch immer aktuell, muss eine erneute Anmeldung über einen Aufnahmebogen erfolgen.